Die Zulassung zu den eidgenössischen Prüfungen setzt ein bestandenes Masterstudium voraus. Sie umfassen 3 Teilprüfungen:
Alle 3 Teilprüfungen müssen genügend (pass) bewertet sein, um das Diplom zu erlangen. Im Falle eines Misserfolgs kann jede Teilprüfung maximal zweimal wiederholt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/berufe-im-gesundheitswesen/medizinalberufe/eidgenoessische-pruefungen-universitaerer-medizinalberufe/eidgenoessische-pruefung-in-pharmazie.html
Die eidgenössischen Prüfungen finden in der Regel in Kalenderwoche 36 und 37 statt. Die Bekanntgabe der Resultate erfolgt in der Regel Ende Oktober des jeweiligen Jahres.
Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/832/de#id-2