Eidgenössische Prüfung – was muss ich wissen?

Die Zulassung zu den eidgenössischen Prüfungen setzt ein bestandenes Masterstudium voraus. Sie umfassen 3 Teilprüfungen:

  • Schriftliche Prüfung (Multiple Choice): Arzneimittelkenntnisse, Recht und Ökonomie
  • Praktische Prüfung: Arzneimittelherstellung in kleinen Mengen
  • Patientenorientierte Prüfung (OSCE): Pharmaceutical Care und Gesundheitsförderung

Alle 3 Teilprüfungen müssen genügend (pass) bewertet sein, um das Diplom zu erlangen. Im Falle eines Misserfolgs kann jede Teilprüfung maximal zweimal wiederholt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/berufe-im-gesundheitswesen/medizinalberufe/eidgenoessische-pruefungen-universitaerer-medizinalberufe/eidgenoessische-pruefung-in-pharmazie.html

Die eidgenössischen Prüfungen finden in der Regel in Kalenderwoche 36 und 37 statt. Die Bekanntgabe der Resultate erfolgt in der Regel Ende Oktober des jeweiligen Jahres.

Verordnung über die eidgenössischen Prüfungen der universitären Medizinalberufe:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/832/de#id-2

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