Emeriti

Auch unsere Professoren erreichen wie alle anderen Mitarbeitenden einmal das Pensionierungsalter. Wenn eine Professorin bzw. ein Professor diese Altersgrenze erreicht und in Ruhestand geht, nennt man das Emeritierung; sie werden von ihren Aufgaben «entpflichtet». Im Gegensatz zur Pensionierung von Mitarbeitenden behalten sie über die Altersgrenze hinaus aber das Recht zu lehren. Sie dürfen weiterhin Assistierende betreuen und - je nach betrieblicher Möglichkeit - auch ihre Forschung an der Universität weiterführen.

Seit 2016 haben am DPhW mehrere Professoren die Altersgrenze erreicht und werden als Emeriti geführt. Das Departement dankt ihnen für ihre Beiträge in Lehre & Forschung.