Anerkennung von Studienleistungen

Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen erfolgt nicht automatisch, sondern auf Antrag an die Phil.-nat. Fakultät. Diese anerkennt Studienleistungen dann, wenn die Fähigkeiten und Kenntnisse inhaltlicher Bestandteil des entsprechenden Studiengangs der Universität Basel sind.

Falls Sie Kreditpunkte aus Lehrveranstaltungen eines Vorstudiums mitbringen, welche inhaltlich äquivalente Lehrveranstaltungen umfasst, so können Sie die Anerkennung schriftlich an der Phil.-Nat. Fakultät beantragen. Dabei sind folgende Nachweise zu erbringen: Bestätigung der erfolgreich absolvierten Teilnahme, Angabe der Anzahl Kreditpunkte und des entsprechenden Umfangs sowie Inhaltsbeschreibung der Veranstaltung. Die Anerkennung erfolgt nach Rücksprache mit den für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Dozierenden unter Vorbehalt der Unterstützung durch Unterrichtskommission sowie Prüfungskommission der Phil.-Nat. Fakultät.

Falls Sie bereits Kreditpunkte aus Lehrveranstaltungen eines Vorstudiums mitbringen, welche nicht zum Pflichtcurriculum gehören, so können Sie sich diese ebenfalls wie oben beschrieben im freien Wahlbereich anerkennen lassen (max. 9 Kreditpunkte im BSc Pharm. Wiss.; max 4 Kreditpunkte im MSc Drug Sciences, max. 5 Kreditpunkte im MSc Pharmazie).

Die Anerkennung erfolgt entweder in Form einer Anrechnung oder eines Erlasses. 

Anrechnung oder Erlass von Kreditpunkten?

Anrechnung:
Bei der Anrechnung werden den Studierenden im Hinblick auf einen zu erwerbenden Studienabschluss eine gewisse Anzahl Kreditpunkte anerkannt. Die Anforderungen beim Studienabschluss werden nicht reduziert, die angerechneten Kreditpunkte sind aber als „anerkannt“ markiert.
Erlass:
Wenn die Studienleistungen nicht gemäss ECTS erworben oder bereits in einem Studienabschluss verwendet wurden, wird die Anerkennung der Studienleistungen als "Erlass" ausgesprochen. Dies bedeutet, dass keine Kreditpunkte angerechnet werden, sondern die Studierenden bei den Anforderungen zum Studienabschluss entsprechend weniger Punkte vorweisen müssen. Die individuellen Anforderungsprofile der Studierenden werden entsprechend angepasst.