Anerkennung von Studienleistungen

Die Anerkennung von Lehrveranstaltungen erfolgt nicht automatisch, sondern auf Antrag an die Phil.-nat. Fakultät. 

Prozess und Vorgaben entnehmen Sie bitte der entsprechenden Fakultätswebsite: Anerkennung von Studienleistungen

Falls Sie Kreditpunkte aus Lehrveranstaltungen eines Vorstudiums mitbringen, welches inhaltlich und formal äquivalente Lehrveranstaltungen umfasst, so können Sie die Anerkennung für entsprechende Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich beantragen. 

Falls Sie bereits Kreditpunkte aus Lehrveranstaltungen eines Vorstudiums mitbringen, welche nicht zum Pflichtcurriculum gehören, so können Sie sich diese ebenfalls wie oben beschrieben im freien Wahlbereich anerkennen lassen (max. 9 Kreditpunkte im BSc Pharm. Wiss.; max 4 Kreditpunkte im MSc Drug Sciences, max. 5 Kreditpunkte im MSc Pharmazie).

Anrechnung oder Erlass von Kreditpunkten?

Anrechnung:
Bei der Anrechnung werden den Studierenden im Hinblick auf einen zu erwerbenden Studienabschluss eine gewisse Anzahl Kreditpunkte anerkannt. Die Anforderungen beim Studienabschluss werden nicht reduziert, die angerechneten Kreditpunkte sind aber als „anerkannt“ markiert.
Erlass:
Wenn die Studienleistungen nicht gemäss ECTS erworben oder bereits in einem Studienabschluss verwendet wurden, wird die Anerkennung der Studienleistungen als "Erlass" ausgesprochen. Dies bedeutet, dass keine Kreditpunkte angerechnet werden, sondern die Studierenden bei den Anforderungen zum Studienabschluss entsprechend weniger Punkte vorweisen müssen. Die individuellen Anforderungsprofile der Studierenden werden entsprechend angepasst.

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