Leistungsüberprüfungen und Erwerb von Kreditpunkten
Gebrauch von Wörterbüchern in Prüfungen
Beschluss der Curriculumskommissionssitzung vom 27.5.2013 - gültig für alle Prüfungen an der Phil. Nat.- Fakultät:
Sämtliche nicht-deutschsprachige Studierende sowohl aus der Schweiz (Tessin, Romandie) als auch aus dem Ausland dürfen generell ein zweisprachiges Wörterbuch benutzen. Einsprachige Wörterbücher können die Dozierenden erlauben, sie können jedoch konkrete Vorgaben machen.
Allgemeines
Studierende erwerben Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) aufgrund von kontrollierten Studienleistungen. Diese erfolgen entweder in Form von Examen (Hauptvorlesungen), lehrveranstaltungsbegleitende Leistungsüberprüfungen (Vorlesungen, Seminare, Praktika), oder Leistungsüberprüfungen gemäss Studienvertrag (vgl. Ordnung für das Bachelorstudium, resp. Ordnung für das Masterstudium) der Phil.-nat. Fakultät). Studierende müssen Lehrveranstaltungen, bei denen sie Kreditpunkte erwerben wollen, belegen und sich für Examen anmelden.
Prüfungseinsicht
Studierende erhalten auf Verlangen Einsicht in schriftliche Prüfungsunterlagen (bei mündlichen Prüfungen wird Einsicht in die Prüfungsprotokolle gewährt).
Es gelten folgende verbindliche Fristen für die Einsichtnahme:
Schriftliche Anmeldung bei der Beurteilerin, resp. beim Beurteiler jeweils bis spätestens 30 Tage nach Versand der Bewertung durch das Studiendekanat der Phil. Nat.-Fakultät. Die verantwortlichen Dozierenden legen anschliessend Datum, Organisation und Modalitäten der Prüfungseinsicht fest.
Merkblatt der Phil.-Nat. Fakultät zur Prüfungseinsicht
Elektronische Prüfungen
Einige Prüfungen werden auf iPads elektronisch durchgeführt. Dabei setzen wir die Prüfungssoftware "BeAxi" ein.
Hier geht es zur Kurzeinführung Prüfungsapplikation BeAxi
Die Software kann zu Übungszwecken kostenlos im AppStore heruntergeladen werden. Um die Prüfungssoftware BeAxi auf einem iPad zu testen, setzen Sie sich mit der Studienkoordination in Verbindung.