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Erwerb des Apotheker-Diploms für Personen mit nicht anerkanntem ausländischen Diplom

Die Schweiz anerkennt ausländische Diplome der universitären Medizinalberufe, wenn mit dem betreffenden Staat ein Abkommen über die gegenseitige Diplomanerkennung besteht. Dies ist bei den Staaten der EU und EFTA der Fall (Wegleitung betr. Gesuch um Anerkennung eines Diploms aus der EU/EFTA).

 

Personen mit einem von der Medizinalberufekommission (MEBEKO, Ressort Ausbildung) nicht anerkanntem ausländischen Diplom haben die Möglichkeit, mit einem verkürzten Verfahren ins Masterstudium Pharmazie der Universität Basel zugelassen zu werden (sog. "Basler Modell"). Zum Zeitpunkt der Zulassung muss der Diplomanerkennungs-Entscheid der MEBEKO vorliegen.
 

"Basler Modell"

Mit dem Absolvieren des "Basler Modells" wird weder ein Bachelor- noch ein Masterabschluss erworben. Es berechtigt jedoch zur Zulassung zu den eidgenössischen Prüfungen für das ApothekerdiplomFalls die Option auf eine spätere Promotion (PhD) besteht, ist das Absolvieren des gesamten Masterstudiums Pharmazie erforderlich. Hierzu ist eine Bewerbung für das reguläre Masterstudium erforderlich (damit verbunden ist eine vorgängige Prüfung der Äquivalenz der Vorbildung mit dem Bachelorstudium Pharmazeutische Wissenschaften).

Beachten Sie in jedem Fall die Online-Bewerbungsfrist von 1. Februar - 30. April für den Beginn im Herbstsemester des selben Jahres. Ein Studienbeginn per Frühjahrssemester ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Allgemeine Voraussetzungen sowie Auflagen entnehmen Sie dem Kapitel 8 der Wegleitung des Master Pharmazies.